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LL.M. an der FernUni
die Einschreibefrist für das WS 2011/2012 endet
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Als Jurist genießt man während des Studiums eine umfassende Ausbildung und gilt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen als "Volljurist". Anders als beispielsweise bei den Ärzten, sind die deutschen Juristen damit grundsätzlich in der Lage in allen Rechtsgebieten zu agieren. Motive sich dennoch weiterzubilden gibt es viele. Zum einen kann ein beruflicher Auslandsbezug fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse erforderlich machen. Gesetzesänderungen und Entscheidungen machen es von Zeit zu Zeit erforderlich sich in aktuelle Themen einzuarbeiten. Schließlich kann die Weiterbildung auch dem Erwerb zusätzlicher Titel dienen.
Fachanwaltslehrgang
Die Fachanwaltsweiterbildung ist eine gute Möglichkeit für Anwälte ihre fachliche Qualifikation in ein bis drei Rechtsgebieten zu vertiefen und die besonderen Kenntnisse für Mandanten durch den Fachanwaltstitel sichtbar zu machen. Neben einem Lehrgang mit Klausuren ist für den theoretischen Teil jährliche Fortbildung verpflichtend.
Fremdsprachenkenntnisse
Das Zusammenwachsen der Welt erfordert, dass gerade auch Juristen europäische und außereuropäische Sprachen beherrschen. Wer sich als Anwalt in einer fremden Sprache über Rechtsthemen austauschen kann und Grundzüge der rechtlichen Besonderheiten eines fremden Landes versteht, kann für Mandanten im Ausland oder Mandate mit Auslandsbezug besonders nützlich sein.
EDV-Kenntnisse
Im Bereich EDV steht kein Rad still, vor Jahren mussten die Juristen lernen online Recherchen durchzuführen. Bei der rechtlichen Arbeit haben sich mit speziellen datenbankbasierten Anwendungen neuartige Hilfsmittel zum effektiven wissenschaftlichen Arbeiten etablieren können. Heute gibt es umfangreiche Kanzleisoftware, deren Einsatz neue Möglichkeiten eröffnet aber auch intensive Schulungen voraussetzen kann. Durch Nutzung, Eigenarten, Fehler und Manipulation von Massenkommunikationsmitteln können neuartige, rechtlich erhebliche Tatbestände geschaffen werden. Juristisch einwandfrei kann die tatsächlichen Zusammenhänge nur erfassen, wer die technischen Hintergründe nachvollziehen kann. Zu Letzt sind durch die Nutzung der EDV im Zusammenhang mit vertraulichen Daten sicherheitsrelevante Kenntnisse der elektronischen Kommunikationsabläufe unabdingbar.
Daneben kommen noch weitere Weiterbildungsbereiche in Betracht, zu nennen sind beispielsweise die Ausbildung zum Mediator und eine steuerrechtliche oder betriebswirtschaftliche Weiterbildung.
Wenn Sie selbst Bildungsträger für Juristen sind, nutzen Sie das Kontaktformular um aktuelle Weiterbildungsangebote zu melden.
